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Reisebedingungen

Liebe Reiseteilnehmerin, lieber Reiseteilnehmer,

bei unseren Reisen werden wir unser ganzes Wissen und Engagement einsetzen, dass die Reise möglichst reibungslos und zu Ihrer vollen Zufriedenheit abläuft. Zur Vollständigkeit gehören auch Reisebedingungen, die die im BGB gemachten Vorschriften ergänzen und Inhalt des Vertrages zwischen jedem Reiseteilnehmer und TAGWERK-Ökoservice GmbH (Veranstalter) sind. Bitte lesen Sie die Reisebedingungen sorgfältig durch:

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Hinweise und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt ausschließlich mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie uns durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt die Annahme erklären.

2. Zahlung
Mit Vertragsabschluß (Zugang der Buchungsbestätigung) wird pro Person eine Anzahlung von 15% , mind. € 50,- (bei Radtouren mind. € 15,-) des Reisepreises fällig. Der Restbetrag wird spätestens 10 Wochen vor Reiseantritt fällig. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch uns. Wird der Reisepreis trotz Mahnung nicht bezahlt, sind wir berechtigt den Vertrag zu kündigen und eine Rücktrittsentschädigung gemäß Ziffer 5 zu verlangen.

3. Leistungsverpflichtung durch TAGWERK
Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der detaillierten Beschreibungen.
Andere Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von uns nicht berechtigt andere darüber hinausgehende Zusicherungen zu machen.
4. Preisänderungen, Umbuchungen, Ersatzperson
Preisänderungen können wir nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Wechselkursänderungen, Preiserhöhungen anderer) verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluß und Änderungen mehr als 4 Monate liegen, wenn wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen und Ihnen die Gründe mitteilen und die Preisänderungen nicht mehr als 5 % des ursprünglichen Preises ausmacht. Umbuchungen auf eine andere Reise sind allgemein nur durch Rücktritt und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Einem Wechsel in der Person des Teilnehmers können wir widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, behördliche oder gesetzliche Auflagen entgegenstehen oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Bei Umbuchungen oder Wechsel der Person sind wir berechtigt eine Kostenpauschale von € 30,- pro Person zu berechnen.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Fährenbuchungen muß der Rücktritt gleichzeitig bei der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Generalagentur vorgenommen werden. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) bis 45 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises, mind. € 50,- (bei Radtouren mind. € 15,-)
b) bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30%, c) bis 14 Tage vorher: 50% und ab dem 6.Tag vorher 80%.

Es ist Ihnen gestattet, uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder geringer Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend uns entstandener, Ihnen gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklarung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast zu vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.

6. Rücktritt durch TAGWERK
Wir können den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
Wir können bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung ggf. genannten Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, wenn das Nichterreichen feststeht und die Absage mind. 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt. In diesem Fall wird der gezahlte Reisepreis zurückerstattet.

7. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
Die sich aus §651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit uns dahingehend konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich unserer örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihererseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Ein Verlust oder eine Beschädigung des Gepäcks ist unverzüglich dem Beförderungsunternehmen zu melden. Ihre gesetzliche Obliegenheit nach 651 g Abs. 1 BGB reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit uns abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert: a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von uns erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haben Sie ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehen Rückreisedatum uns gegenüber geltend zu machen. b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

8. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisegastes von uns weder vorsätzlich noch groß fahrlässig herbeigeführt oder
b) wir für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgesrs verantwortlich sind. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen). Wir haften nicht für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Wir empfehlen auf jeden Fall eine pauschale Reiseversicherung (mit Rücktritt bzw. abbruchversicherung, mit Gepäckversicherung und Krankenversicherung) abzuschließen.

9. Gerichtsstand, Sonstiges
Sie können uns nur an unserem zuständigen Gericht in Erding verklagen; wir nur an Ihrem Wohnsitz. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Dorfen, 22.11.2002

TAGWERK-Ökoservice GmbH, Siemensstr. 2, 84405 Dorfen, Tel. 08081/9379-56, Fax 08081/9379-55
TAGWERK-Zentrum@t-online.de, www.TAGWERK.net