Reisebedingungen
Liebe Reiseteilnehmerin, lieber Reiseteilnehmer,
bei unseren Reisen werden wir unser ganzes Wissen und Engagement einsetzen, dass die Reise
möglichst reibungslos und zu Ihrer vollen Zufriedenheit abläuft. Zur Vollständigkeit
gehören auch Reisebedingungen, die die im BGB gemachten Vorschriften ergänzen und Inhalt
des Vertrages zwischen jedem Reiseteilnehmer und TAGWERK-Ökoservice GmbH (Veranstalter)
sind. Bitte lesen Sie die Reisebedingungen sorgfältig durch:
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage
der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Hinweise und dieser Reisebedingungen
verbindlich an.
Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus
dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte
schriftliche Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt ausschließlich mit
unserer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir 10
Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn
Sie uns durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt die
Annahme erklären.
2. Zahlung
Mit Vertragsabschluß (Zugang der Buchungsbestätigung) wird pro Person eine Anzahlung von
15% , mind. 50,- (bei Radtouren mind. 15,-) des Reisepreises fällig. Der
Restbetrag wird spätestens 10 Wochen vor Reiseantritt fällig. Ohne Zahlung des gesamten
Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch uns. Wird der
Reisepreis trotz Mahnung nicht bezahlt, sind wir berechtigt den Vertrag zu kündigen und
eine Rücktrittsentschädigung gemäß Ziffer 5 zu verlangen.
3. Leistungsverpflichtung durch TAGWERK
Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt
bzw. der detaillierten Beschreibungen.
Andere Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von uns nicht berechtigt andere darüber
hinausgehende Zusicherungen zu machen.
4. Preisänderungen, Umbuchungen, Ersatzperson
Preisänderungen können wir nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B.
Wechselkursänderungen, Preiserhöhungen anderer) verlangen, wenn zwischen
Vertragsabschluß und Änderungen mehr als 4 Monate liegen, wenn wir Sie unverzüglich
davon in Kenntnis setzen und Ihnen die Gründe mitteilen und die Preisänderungen nicht
mehr als 5 % des ursprünglichen Preises ausmacht. Umbuchungen auf eine andere Reise sind
allgemein nur durch Rücktritt und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Einem Wechsel in
der Person des Teilnehmers können wir widersprechen, wenn er den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt, behördliche oder gesetzliche Auflagen entgegenstehen
oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Bei Umbuchungen oder Wechsel der Person sind
wir berechtigt eine Kostenpauschale von 30,- pro Person zu berechnen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Bei Fährenbuchungen muß der Rücktritt gleichzeitig bei der
auf der Buchungsbestätigung angegebenen Generalagentur vorgenommen werden. In jedem Fall
des Rücktritts durch den Reisegast stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich
ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) bis 45 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises, mind. 50,- (bei Radtouren
mind. 15,-)
b) bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30%, c) bis 14 Tage vorher: 50% und ab dem 6.Tag vorher
80%.
Es ist Ihnen gestattet, uns nachzuweisen, dass
uns tatsächlich keine oder geringer Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden
sind. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend uns
entstandener, Ihnen gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu
berechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche
Rücktrittserklarung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall
der Reisegast zu vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.
6. Rücktritt durch TAGWERK
Wir können den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die
Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis. Wir
müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
Wir können bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung ggf. genannten
Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, wenn das Nichterreichen feststeht und die Absage
mind. 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt. In diesem Fall wird der gezahlte Reisepreis
zurückerstattet.
7. Obliegenheiten und Kündigung des
Reisegastes
Die sich aus §651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen
mit uns dahingehend konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel
unverzüglich unserer örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Ansprüche Ihererseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge
unverschuldet unterbleibt. Ein Verlust oder eine Beschädigung des Gepäcks ist
unverzüglich dem Beförderungsunternehmen zu melden. Ihre gesetzliche Obliegenheit nach
651 g Abs. 1 BGB reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit uns abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt
konkretisiert: a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den
von uns erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haben Sie
ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich
vorgesehen Rückreisedatum uns gegenüber geltend zu machen. b) Die Geltendmachung kann
fristwahrend nur uns gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine
schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
8. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die
Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisegastes von uns weder
vorsätzlich noch groß fahrlässig herbeigeführt oder
b) wir für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgesrs verantwortlich sind. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen). Wir
haften nicht für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Wir empfehlen auf jeden Fall eine
pauschale Reiseversicherung (mit Rücktritt bzw. abbruchversicherung, mit
Gepäckversicherung und Krankenversicherung) abzuschließen.
9. Gerichtsstand, Sonstiges
Sie können uns nur an unserem zuständigen Gericht in Erding verklagen; wir nur an Ihrem
Wohnsitz. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Dorfen, 22.11.2002
TAGWERK-Ökoservice GmbH, Siemensstr. 2, 84405
Dorfen, Tel. 08081/9379-56, Fax 08081/9379-55
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